Stand — Mai 2024
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen
RETUSH Creative Retouching e.K.
Andreas Gamsreiter
Hauptstr. 41
83623 Dietramszell
Deutschland
( im Folgenden RETUSH genannt )
und deren Auftraggeber vereinbart.
1.2. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, RETUSH hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Auftraggebers unter dem ausdrücklichen Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse mit dem Auftraggeber, auch wenn auf deren Geltung nicht nochmals gesondert hingewiesen wird.
2. Vertragsabschluss und Stornierung
2.1. Alle Angebote von RETUSH sind unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von RETUSH oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen ohne vorherige Bestätigung zustande.
2.2. Sollte RETUSH durch nicht selbst zu verantwortende Umstände an der Erbringung der Leistung gehindert werden, ist RETUSH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2.3. Der Auftraggeber kann mündlich oder schriftlich erteilte Aufträge bis 7 Tage vor dem Durchführungstermin schriftlich stornieren, ohne dass ihm dabei Kosten berechnet werden.
2.4. Bei Auftragsstornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin, behält sich RETUSH das Recht vor, eine Stornierungsgebühr nach folgender Staffelung zu berechnen:
2.4.1 Bei Auftragsstornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin ist RETUSH berechtigt, 25% des vereinbarten Auftragshonorars zu berechnen.
2.4.2 Bei Auftragsstornierung an oder nach dem vereinbarten Durchführungstermin, aber früher als 72 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin, ist RETUSH berechtigt, alle bereits erbrachten Leistungen, mindestens aber 50% des vereinbarten Auftragshonorars, zu berechnen.
2.4.3 Bei Auftragsstornierung innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin, ist RETUSH berechtigt, 100% des vereinbarten Auftragshonorars zu berechnen.
3. Terminvorgaben und Datenlieferungen
3.1 Alle Terminvorgaben basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereitgestellten Informationen und Briefings und können Änderungen unterliegen.
3.2. Terminvorgaben des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von RETUSH ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur termingerechten Datenlieferung. Als Datenlieferung werden diejenigen Inhalte definiert, die zur Leistungserbringung der jeweiligen Vertragsleistungen durch RETUSH vom Auftraggeber benötigt werden. Dazu gehören zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, Bild- oder Videodaten, Festplatten, Negative, Drucke, Musterware, Briefings, etc.
3.4 Bei verspäteten Datenlieferungen durch den Auftraggeber, behält sich RETUSH das Recht vor, alle Termine für das Projekt neu zu planen – einschließlich des Liefertermins.
3.5 Verspätet sich eine Datenlieferung durch den Auftraggeber um mehr als 7 Tage, behält sich RETUSH das Recht vor, einen Zuschlag in Höhe von 100 EUR pro Tag zu berechnen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei zur Zahlung fällig.
4.2. Alle Preise beziehen sich auf Angebote und Verträge und verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Für kurzfristige Projekte mit einem Durchführungstermin innerhalb von 48 Stunden nach Auftragsbestätigung, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr („Rush Fee“) von bis zu 100% des Basis-Bildpreises berechnet.
4.4 Für Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten ( Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr ) können Überstunden- und Wochenendgebühren anfallen, die im Vorfeld besprochen werden.
4.5 Zusätzliche, nachträgliche oder nicht im Angebot enthaltene Lieferungen und Leistungen können durch RETUSH gesondert berechnet werden, nachdem der Auftraggeber über die Höhe der entstehenden Kosten informiert wurde.
5. Zahlungsverzug
5.1. Zahlungsverzug tritt mit Zugang einer Mahnung, in jedem Fall aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung, ein.
5.2. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist RETUSH dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
6. Versendungen
6.1. Alle Versendungen und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Versand mit Fahrzeugen von RETUSH durchgeführt wird. Die Gefahr geht auch dann auf den Auftraggeber über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wird. Wird auf Wunsch des Auftraggebers der Versand oder die Zustellung verzögert, so geht die Gefahr vom Bestehen der Versandbereitschaft an, auf den Auftraggeber über.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. RETUSH haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
7.2. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Lieferung zu erheben.
7.3. Forderungen, die einer subjektiven Beurteilung unterliegen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
7.4. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht zur Nachbesserung. Hierfür ist eine zur Ausführung der Mängelbeseitigungsarbeiten angemessene Frist einzuräumen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Mängelbeseitigungsarbeiten durchführen lässt, ohne zuvor RETUSH die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben.
7.5. Sollten Mängel an den Vertragserzeugnissen entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte Veränderungen an den Vertragserzeugnissen durchgeführt haben, die von RETUSH geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit den entstandenen Mängeln erkennen lassen.
8. Datenspeicherung und Bereitstellung
8.1. RETUSH hat das Recht, die zur Leistungserbringung erforderlichen Materialien sowie die Vertragserzeugnisse auf elektronischen Datenträgern zu speichern.
8.2. Der Auftraggeber hat das Recht, nach erfolgter Lieferung das Löschen der Daten von den elektronischen Datenträgern von RETUSH zu verlangen.
8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Kopie der Vertragserzeugnisse auf eigenen elektronischen Datenträgern zu erstellen, falls die Lieferung nicht mittels physikalischer Datenträger (z. B. Festplatte) sondern per Internet erfolgt ist.
8.4. RETUSH archiviert finale Vertragserzeugnisse für 3 Monate nach Übergabe an den Auftraggeber. Eine Archivierung über diesen Zeitraum hinaus erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
9. Nutzungsrechte, Freihaltung
9.1. Der Auftraggeber sichert RETUSH zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Materialien verfügt und räumt RETUSH die zur Weiterverarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
9.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, RETUSH von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und RETUSH entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von RETUSH aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.
10. Urheber-, Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte
10.1. RETUSH besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen.
10.2. RETUSH überträgt zeitlich unbefristete und räumlich uneingeschränke Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte auf alle erbrachten Leistungen und Vertragserzeugnisse auf den Auftraggeber oder eine vom Auftraggeber benannte Person oder Gesellschaft. Allerdings behält sich RETUSH das Recht vor, die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise zur Eigenwerbung zu verwenden.
10.3. RETUSH ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber Einsicht in Entwürfe, Zwischenergebnisse oder offene Daten zum endgültigen Werk zu gewähren oder gar solche zu übergeben.
11. Subunternehmer
11.1. RETUSH behält sich das Recht vor, zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten geeignete Subunternehmer zu beauftragen.
12. Salvatorische Klausel
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von RETUSH.
13.2. Der Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann RETUSH auch am Gerichtsstand des Auftraggebers klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.
Stand — Mai 2024
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen
RETUSH Creative Retouching e.K.
Andreas Gamsreiter
Hauptstr. 41
83623 Dietramszell
Deutschland
( im Folgenden RETUSH genannt )
und deren Auftraggeber vereinbart.
1.2. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, RETUSH hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Auftraggebers unter dem ausdrücklichen Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse mit dem Auftraggeber, auch wenn auf deren Geltung nicht nochmals gesondert hingewiesen wird.
2. Vertragsabschluss und Stornierung
2.1. Alle Angebote von RETUSH sind unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von RETUSH oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen ohne vorherige Bestätigung zustande.
2.2. Sollte RETUSH durch nicht selbst zu verantwortende Umstände an der Erbringung der Leistung gehindert werden, ist RETUSH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2.3. Der Auftraggeber kann mündlich oder schriftlich erteilte Aufträge bis 7 Tage vor dem Durchführungstermin schriftlich stornieren, ohne dass ihm dabei Kosten berechnet werden.
2.4. Bei Auftragsstornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin, behält sich RETUSH das Recht vor, eine Stornierungsgebühr nach folgender Staffelung zu berechnen:
2.4.1 Bei Auftragsstornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin ist RETUSH berechtigt, 25% des vereinbarten Auftragshonorars zu berechnen.
2.4.2 Bei Auftragsstornierung an oder nach dem vereinbarten Durchführungstermin, aber früher als 72 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin, ist RETUSH berechtigt, alle bereits erbrachten Leistungen, mindestens aber 50% des vereinbarten Auftragshonorars, zu berechnen.
2.4.3 Bei Auftragsstornierung innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin, ist RETUSH berechtigt, 100% des vereinbarten Auftragshonorars zu berechnen.
3. Terminvorgaben und Datenlieferungen
3.1 Alle Terminvorgaben basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereitgestellten Informationen und Briefings und können Änderungen unterliegen.
3.2. Terminvorgaben des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von RETUSH ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur termingerechten Datenlieferung. Als Datenlieferung werden diejenigen Inhalte definiert, die zur Leistungserbringung der jeweiligen Vertragsleistungen durch RETUSH vom Auftraggeber benötigt werden. Dazu gehören zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, Bild- oder Videodaten, Festplatten, Negative, Drucke, Musterware, Briefings, etc.
3.4 Bei verspäteten Datenlieferungen durch den Auftraggeber, behält sich RETUSH das Recht vor, alle Termine für das Projekt neu zu planen – einschließlich des Liefertermins.
3.5 Verspätet sich eine Datenlieferung durch den Auftraggeber um mehr als 7 Tage, behält sich RETUSH das Recht vor, einen Zuschlag in Höhe von 100 EUR pro Tag zu berechnen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei zur Zahlung fällig.
4.2. Alle Preise beziehen sich auf Angebote und Verträge und verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Für kurzfristige Projekte mit einem Durchführungstermin innerhalb von 48 Stunden nach Auftragsbestätigung, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr („Rush Fee“) von bis zu 100% des Basis-Bildpreises berechnet.
4.4 Für Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten ( Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr ) können Überstunden- und Wochenendgebühren anfallen, die im Vorfeld besprochen werden.
4.5 Zusätzliche, nachträgliche oder nicht im Angebot enthaltene Lieferungen und Leistungen können durch RETUSH gesondert berechnet werden, nachdem der Auftraggeber über die Höhe der entstehenden Kosten informiert wurde.
5. Zahlungsverzug
5.1. Zahlungsverzug tritt mit Zugang einer Mahnung, in jedem Fall aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung, ein.
5.2. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist RETUSH dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
6. Versendungen
6.1. Alle Versendungen und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Versand mit Fahrzeugen von RETUSH durchgeführt wird. Die Gefahr geht auch dann auf den Auftraggeber über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wird. Wird auf Wunsch des Auftraggebers der Versand oder die Zustellung verzögert, so geht die Gefahr vom Bestehen der Versandbereitschaft an, auf den Auftraggeber über.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. RETUSH haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
7.2. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Lieferung zu erheben.
7.3. Forderungen, die einer subjektiven Beurteilung unterliegen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
7.4. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht zur Nachbesserung. Hierfür ist eine zur Ausführung der Mängelbeseitigungsarbeiten angemessene Frist einzuräumen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Mängelbeseitigungsarbeiten durchführen lässt, ohne zuvor RETUSH die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben.
7.5. Sollten Mängel an den Vertragserzeugnissen entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte Veränderungen an den Vertragserzeugnissen durchgeführt haben, die von RETUSH geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit den entstandenen Mängeln erkennen lassen.
8. Datenspeicherung und Bereitstellung
8.1. RETUSH hat das Recht, die zur Leistungserbringung erforderlichen Materialien sowie die Vertragserzeugnisse auf elektronischen Datenträgern zu speichern.
8.2. Der Auftraggeber hat das Recht, nach erfolgter Lieferung das Löschen der Daten von den elektronischen Datenträgern von RETUSH zu verlangen.
8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Kopie der Vertragserzeugnisse auf eigenen elektronischen Datenträgern zu erstellen, falls die Lieferung nicht mittels physikalischer Datenträger (z. B. Festplatte) sondern per Internet erfolgt ist.
8.4. RETUSH archiviert finale Vertragserzeugnisse für 3 Monate nach Übergabe an den Auftraggeber. Eine Archivierung über diesen Zeitraum hinaus erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
9. Nutzungsrechte, Freihaltung
9.1. Der Auftraggeber sichert RETUSH zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Materialien verfügt und räumt RETUSH die zur Weiterverarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
9.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, RETUSH von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und RETUSH entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von RETUSH aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.
10. Urheber-, Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte
10.1. RETUSH besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen.
10.2. RETUSH überträgt zeitlich unbefristete und räumlich uneingeschränke Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte auf alle erbrachten Leistungen und Vertragserzeugnisse auf den Auftraggeber oder eine vom Auftraggeber benannte Person oder Gesellschaft. Allerdings behält sich RETUSH das Recht vor, die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise zur Eigenwerbung zu verwenden.
10.3. RETUSH ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber Einsicht in Entwürfe, Zwischenergebnisse oder offene Daten zum endgültigen Werk zu gewähren oder gar solche zu übergeben.
11. Subunternehmer
11.1. RETUSH behält sich das Recht vor, zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten geeignete Subunternehmer zu beauftragen.
12. Salvatorische Klausel
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von RETUSH.
13.2. Der Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann RETUSH auch am Gerichtsstand des Auftraggebers klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.